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Leistungen

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen gibt es drei Aufgaben-/bzw. Tätigkeitsbereiche im Schornsteinfegerhandwerk, wobei nicht jeder Schornsteinfegerbetrieb zu allen Tätigkeiten berechtigt ist. So dürfen …

  • Hoheitliche Aufgaben nur vom jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger,
  • Freie Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk nur von eingetragenen Schornsteinfegermeisterbetrieben und
  • Zusatzleistungen (z.B. Energieberatungen o.ä.) ggf. nur mit entsprechender besonderer Qualifikation

… durchgeführt werden. 

Wichtig ist unbedingt zu beachten, dass nur die Freien Tätigkeiten und die u.a. Zusatzleistungen wettbewerbsoffen sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf dieser Homepage ausschließlich unsere wettbewerbsoffenen Leistungen aufführen. Einige dieser Arbeiten lassen sich kombinieren. Das spart Anfahrtswege, Termine etc. – kurz: Das spart Ihre Zeit und Ihr Geld! – Qualität macht sich bezahlt.