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Leistungen

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen gibt es drei Aufgaben-/bzw. Tätigkeitsbereiche im Schornsteinfegerhandwerk, wobei nicht jeder Schornsteinfegerbetrieb zu allen Tätigkeiten berechtigt ist.

So dürfen …

  • Hoheitliche Aufgaben nur vom jeweils zuständigen Bezirksbevollmächtigten,
  • Freie Leistungen nur von eingetragenen Schornsteinfegermeisterbetrieben und
  • Zusatztätigkeiten nur mit entsprechender besonderer Qualifikation

… durchgeführt werden.

Viele Arbeiten lassen sich kombinieren. Das spart Anfahrtswege, Termine etc. – kurz: Das spart Ihre Zeit und Ihr Geld! – Qualität macht sich bezahlt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf dieser Homepage ausschließlich unsere wettbewerbsoffenen Leistungen (= Freie Leistungen und Zusatztätigkeiten) aufführen.