Leistungen
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen gibt es drei Aufgaben-/bzw. Tätigkeitsbereiche im Schornsteinfegerhandwerk, wobei nicht jeder Schornsteinfegerbetrieb zu allen Tätigkeiten berechtigt ist.
So dürfen …
- Hoheitliche Aufgaben nur vom jeweils zuständigen Bezirksbevollmächtigten,
- Freie Leistungen nur von eingetragenen Schornsteinfegermeisterbetrieben und
- Zusatztätigkeiten nur mit entsprechender besonderer Qualifikation
… durchgeführt werden.
Viele Arbeiten lassen sich kombinieren. Das spart Anfahrtswege, Termine etc. – kurz: Das spart Ihre Zeit und Ihr Geld! – Qualität macht sich bezahlt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir auf dieser Homepage ausschließlich unsere wettbewerbsoffenen Leistungen (= Freie Leistungen und Zusatztätigkeiten) aufführen.