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Freie Tätigkeiten

Freie Tätigkeiten sind gesetzlich vorgeschriebene, jedoch wettbewerbsoffene Arbeiten, zu deren Durchführung jeder eingetragene Schornsteinfegermeisterbetrieb berechtigt ist (unabhängig davon, ob der Betriebsinhaber als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für die Durchführung von hoheitliche Aufgaben benannt wurde oder nicht). 

Der Eigentümer kann sich also diesbezüglich den ausführenden Schornsteinfegerbetrieb selber aussuchen. Welche Aufgaben in welchen Intervallen durchgeführt werden müssen, kann der Eigentümer dem jeweils aktuellsten Feuerstättenbescheid der Liegenschaft entnehmen, welcher 2x in 7 Jahren, also ca. alle 3,5 Jahre, vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger neu erstellt wird. 

Wichtiger Hinweis: Die Verantwortung und Haftung dafür, dass die Freien Tätigkeiten fristgerecht  über einen dafür zugelassenen Betrieb durchgeführt werden, liegen beim Eigentümer. Er muss die Durchführung dieser Tätigkeiten nachweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt (wird vom ausführenden Schornsteinfegerbetrieb erstellt) unterschrieben (vom Eigentümer) bis spätestens 2 Wochen nach Fristende an den jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sendet.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Freien Leistungen

Durchführung der Bundesimmissionsschutzmessung 
Die Bundesimmissionsschutzmessung muss in bestimmten Abständen durchgeführt werden. Wie oft genau, hängt von Art und Alter der Feuerstätte ab und wird über das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Die Messung überprüft den Abgasverlust der Anlage und gibt darüber Auskunft, ob diese noch wirtschaftlich und umweltgerecht arbeitet. Der Eigentümer erhält eine ausführliche Berichterstattung inkl. der festgestellten Messwerte.

Die Bundesimmissiosschutzmessung ist nicht zu verwechseln mit der Abgasmessung nach KÜO.
 

Abgasmessung (Kohlenstoffmonoxyd) nach Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Zur dauerhaften Sicherung der Bewohner müssen Feuerstätten regelmäßig auf Betriebs-und Brandsicherheit geprüft werden. Hierbei werden Abgasleitungen, Verbindungsstücke etc. bezüglich der ordnungsgemäßen Abfuhr von Kohlenmonoxyd (CO). Auch wird die ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft kontrolliert. Dies alles dient dazu Vergiftung entgegenzuwirken.

Diese Abgasmessung ist nicht zu verwechseln mit der Bundesimmisionsschutzmessung.
 

Überprüfung und Kehren nach Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Zur dauerhaften Sicherung der Bewohner müssen Feuerstätten regelmäßig auf Betriebs-und Brandsicherheit geprüft werden. Hierbei werden auch Schornsteine, Rauchrohre sowie Lüftungsanlagen und -schächte gereinigt.