Energieberatung & Mehr

Im Folgenden haben wir unsere Weiteren Leistungen zwecks Übersichtlichkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Sollten Sie eine Leistung durchführen lassen wollen, die wir hier nicht explizit aufführen, kontaktieren Sie uns doch bitte trotzdem. Falls wir Ihnen nicht weiterhelfen können, kennen wir mit Sicherheit jemanden der es kann! 

Klimawandel, Energiekrise, Energiewende und das neue GEG (Gebäudeenergiegesetz) sind allgegenwärtige Schlagworte in den Medien. Energie soll grüner, effizienter genutzt und generell weniger verbraucht werden. Eine Herausforderung für den Gebäudeeigentümer: In welchem Zustand ist das Gebäude überhaupt? Was muss bzw. kann man überhaupt verbessern? Macht das Sinn und was kostet das? Gibt es ggf. Förderungen und lohnen die sich? Viele Fragen, auf die der geprüfte Gebäudeenergieberater, und vor allem der Energieeffizienz-Experte (EEE) Antworten hat:

  • Erstellung Energieausweis (Pflicht bei Vermietung, Verpachtung, Verkauf): Wir bilanzieren rechnerisch den reellen energetischen IST-Zustand Ihres Gebäudes nach Energieverbrauch oder Energiebedarf. So können Mieter / Pächter / Käufer einen Überblick darüber bekommen, wie energetisch gut / schlecht das Objekt ist. Daraus lassen sich potenziell hohe Neben- oder sogar Sanierungskosten abschätzen. (Es ist gesetzlich geregelt wann welcher Ausweis erstellt werden muss. Siehe hier auch unsere FAQ),  
  • Erstellung eines ISFP (Individueller Sanierungsfahrplan): Wir bilanzieren rechnerisch den reellen IST-Zustand des Gebäudes, ähnlich wie bei dem Energie-Bedarfsausweis. Im Anschluss wird berechnet, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen bzgl. Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik Sinn machen würden (Effizienz, Ammortisation etc.). Dabei werden auch die sinnvolle Reihenfolge der Sanierungen und potenzielle Förderfähigkeiten berücksichtigt. Daraus wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellt. Die Kosten des ISFP sind in Teilen förderfähig.
  • Einzelmaßnahmenbegleitung: Wir begleiten Sie im Bereich Förderungen der KfW und BAFA im Rahmen Ihrer Einzelmaßnahme zum energetisches Sanieren.
  • Berechnung Raumweise Heizlast: Wir berechnen detailliert wie eine neue Heizungsanlage dimensioniert werden muss um effizient zu arbeiten. Dies sorgt für Langlebigkeit und optimaler Energienutzung.
  • Berechnung Hydraulischer Abgleich: Wir berechnen den hydraulischen Abgleich für eine optimale Heizwasserverteilung im Gebäude bezogen auf Pumpe, Thermostatventile etc. und sorgen so für eine optimale Nutzbarkeit und ein gutes Raumklima.
  • Blower-Door-Test / Luftdichtheitsmessung (Pflicht bei KfW Effizienzhaus 70 und besser): Wir messen per Differenzdruckmessverfahren ob ihr Haus luftdicht ist, finden ggf. Schwachstellen und erstellen Ihnen ein Zertifikat über die Qualität der gemessenen Gebäudehülle. Es ist zu empfehlen bereits (um-)baubegleitend eine Messung durchzuführen um ggf. bei Schwachstellen noch nachbessern zu können. Eine zertifizierte Abschlussmessung muss nach Beendung der Bau- / bzw. Sanierungsphase erfolgen.

Abgase sind gefährlich! Oft unsichtbar und geruchslos sind sie gesundheitsgefährdend, oft sogar tödlich. Als Schornsteinfegermeisterbetrieb gehören wir zu den sicherheitsrelevanten Gewerken gemäß der Handwerksordnung und kümmern wir uns schon im Rahmen der allgemeinen Kehr- und Messtätigkeiten darum, das Schlimmste zu vermeiden. .. - Aber wussten Sie z.B. , dass Sie als Eigentümer einer Gasanlage gesetzlich verpflichtet sind, zusätzlich eine jährliche Gashausschau durchzuführen?!

  • Gashausschau (gesetzliche Pflicht!) - Gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) sind die Betreiber von Gasanlagen für diese selbst verantwortlich. Dies bedeutet, dass im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht und laut der technischen Regeln für die Gasinstallationen (TRGI) der Gebäudeeigentümer zur Durchführung einer jährlichen Gashausschau verpflichtet ist. Diese Sichtkontrolle darf der Gebäudeeigentümer theoretisch selbst ausführen. Vermieter sind darüber hinaus zur Prüfung und Instandhaltung verpflichtet. Viele Eigentümer sind sich jedoch unsicher bezüglich der eigenen Befähigung oder auch der Nachweisbarkeit der eigenen Durchführung im Schadensfall. Gerne unterstützen wir Sie und übernehmen die jährliche Kontrolle der Gasanlage nach TRGI: Die Gashausschau lässt sich besonders gut mit den regulären Messtätigkeiten verknüpfen. Rufen Sie uns an.
  • Montage von Dohlenschutzgittern sowie Dohlen- & Taubenschutzkästen Dohlen nisten als Höhlenbrüter gerne in Schornsteinen. Tauben bebauen gerne die warmen Schornsteinköpfe mit Nestern. In beiden Fällen verstopfen die Tiere die Schornsteine mit allerlei Unrat, was dazu führen kann, dass gefährliche Abgase nicht abziehen können und die Bewohner durch tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen gefährdet werden. Durch das fachgerechte Aufsetzen von Schutzgittern verhindert man dies auf günstige und umweltverträgliche Art. Dohlenschutzgitter werden aufzementiert, sind flach und daher auch unter Regenhauben etc. gut einsetzbar. Dohlen- und Taubenschutzkästen werden gesteckt und bieten durch die Satteldachform beiden Nistarten Einhalt.
  • Lieferung, Installation und Wartung von Kohlenmonoxid-Meldern - Kohlenmonoxid ist ein tödliches Gas, welches in jeglichen Verbrennungsprozessen von z.B. auch Feuerstätten freigesetzt und über die entsprechenden Anlagen abgeleitet wird. Durch Verstopfungen der Schornsteine oder möglicherweise vorhandene Lecks, ist ein Eindringen des Gases in den Wohnbereich möglich. Da es unsichtbar, geruchs- sowie geschmacklos ist, wird es oft nicht erkannt. Insbesondere im Schlaf werden die ersten Anzeichen wie Kopfschmerz und Übelkeit nicht registriert. Ein CO-Melder, welches die Konzentration des Gases in der Luft misst, kann Ihr Leben retten!
  • Lieferung, Installation & Wartung von Rauchwarnmeldern (gesetzliche Pflicht!) - Ein Brand ist extrem gefährlich. Nicht nur das Feuer selbst, sondern auch der Brandrauch kann tödlich sein. Deshalb gibt es in NRW seit dem 01. April 2014 ein neues Gesetz, welches zum Einbau und zur jährlichen Wartung von Rauchwarnmeldern verpflichtet. Auch ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Voraussetzungen Rauchwarnmelder mindestens haben müssen (DIN14604) und wie Einbau und Wartung entsprechend der individuellen Bedingungen vor Ort (Anzahl und Anordnung nach Raumgeometrie, z.B. Raumanordnung, Grundfläche, Höhe, Deckenformen usw.) und den Umgebungsbedingungen zu erfolgen haben (DIN 14676). Als qualitätsgeprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
  • Lieferung, Installation & Wartung von Thermomeldern - Thermomelder sind Frühwarngeräte, welche nicht auf Rauch, sondern allein auf einen starken Hitzeanstieg reagieren. Dadurch sind sie (anders als Rauchwarnmelder) auch für den Einsatz in Feucht- und Staubräumen (z.B. Küchen, Bäder, Werkräume etc.) geeignet. Gerne beraten wir Sie!