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Der Beruf Schornsteinfeger

Im Folgenden erklären wir ein paar Details zum Beruf des Schornsteinfegers. Dabei haben wir uns auf verschiedene Bereiche konzentriert:

  • Geschichte
  • Aus- & Weiterbildung
  • Verbände & Institutionen
  • Tradition, Volksmund & Aberglaube

Geschichte

10. bis 19. Jhdt.: Reisendes Handwerk, erste Brandschutzverordnungen und Errichtung der ersten Kehrbezirke

Die ersten Schornsteine und Rauchschlote, ca. im 10. Jhdt. aus Holz und Lehm, wurden von den Eigentümern gefegt. Da die Arbeit schmutzig, mühselig und gefährlich war, begann man bald, reisende Handwerker für diese Arbeit zu bezahlen. Ausgelöst durch vermehrte Stadtbrände, entstanden im 13. Und 14. Jhdt. die ersten Brand- bzw. Feuerverordnungen sowie die ersten steinernen Schornsteine und Rauchschlote. Als fester Bestandteil städtischer Ordnung traten die Verordnungen vermehrt ab dem 16. und 17. Jhdt. auf. Dies hatte die dauerhafte Ansiedlung von Schornsteinfegern zur Folge.Anfang des 18. Jhdt. erließ Preußens König Friedrich Wilhelm I. eine Verordnung mit Vorschriften für Bau und Begutachtung von Schornsteinen und Feuerstätten sowie der Gestattung der Errichtung von Kehrbezirken und die Haftung des Schornsteinfegers bei Schäden. Nach und nach machten sämtliche Deutschen Länder in der Weimarer Republik davon Gebrauch, nur ohne einheitliche Regelungen. 

20. Jhdt./1. Hälfte: Erster staatlicher Erlass, Einführung des Gebietsmonopols des Staates

1907 folgte ein detaillierterer Erlass des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe zur Regelung des Schornsteinfegerwesens. Der Erlass enthielt im Wesentlichen die Darstellung des staatlichen Interesses inkl. erstern Vorschläge zu Bezirksverteilung und -verwaltung, Aufstellung der Berufspflichten samt Intervallen und den Ausschluss von Nebengewerben. Dies war der erste Schritt dahin, die Schornsteinfegertätigkeiten staatlich zu organisieren um eine stetige Sicherheit de Bürger zu gewährleisten. Die Industrialisierung ging rasend voran, die städtebauliche Entwicklung machte große Schritte. 1935 wurde die Einrichtung von Kehrbezirken entsprechend des Erlasses von 1907 zur Vorschrift und damit das so genannte Kehrmonopol (Gebietsmonopol des Staates) eingeführt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten durften nur noch durch den Beliehenen des Staates (=Bezirksschornsteinfegermeister) durchgeführt werden, was die Übersicht und Überprüfung gewährleisten sollte. Scherpunkt lag hier dabei auf der Vermeidung von Bränden.

20. Jhdt./2. Hälfte: neue Gesetze und Entwicklung technischer Schwerpunkt im Schornsteinfegerhandwerk

1945 trat eine Verordnung für das Schornsteinfegerwesen in den Besatzungszonen in Kraft, die schließlich 1952 im Bundesgesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens und 1969 im Gesetz über das Schornsteinfegerwesen mündete. Dieses stellte erstmalig ein einheitliches Schornsteinfegerrecht auf gesetzlicher Grundlage für die gesamte Bundesrepublik Deutschland dar. Im Zuge der industriellen Entwicklung mit all seinen Abgasen wurden auch neue Gefahren präsent: Umweltschutz wurde immer mehr thematisiert und im Jahr 1974 im Bundesimmissionsschutzgesetz und der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Auch wurden die Gefahren der Abgase für Leib und Leben deutlich. So folgten bald alle weiteren entsprechenden Gesetze zum Schutz des Bürgers. Auch die Feuerungsanlagen entwickelten sich rasant weiter. Eine schnelle Einstellung auf neuste technische Geräte wurde zur Grundlage des Berufes; stetige Weiterbildungen absolut notwendig. Der Beruf des Schornsteinfegers hatte sich vollkommen gewandelt: Vom fahrenden Handwerk für Schornsteinreinigung zum staatlich beliehenen, unabhängigen Experten für Sicherheit, Energie und Umweltschutz. 

21. Jhdt.: regenerative Energien, Globalisierung, Teil-Wettbewerb

Umweltbewusstsein und Technisierung treten immer weiter in den Vordergrund. Neuste Brennwertgeräte und regenerative Energien wie z.B. Solar erobern nicht nur die Industrie sondern auch den privaten Haushalt. An der Schnittstelle zwischen Staat, Installateuren und dem Endverbraucher fungiert der Schornsteinfeger als unabhängige Berater in innovativen Fragen rund um feste Brennstoffe und regenerative Energien. 2008 erfolgt jedoch eine einschneidende Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes aufgrund von Anpassungen innerhalb der Europäischen Union. So werden ab 2013 Teile der Arbeiten dem nationalen und internationalen Wettbewerb geöffnet (Details). Für andere Aufgaben ist weiterhin der staatlich beauftragte Bezirksbevollmächtigte als Überprüfungsinstanz zuständig. Das Voll-Monopol ist gefallen.

 

Aus- & Weiterbildung

Die Ausbildung 

dauert drei Jahre und erfolgt im dualen Ausbildungssystem in Berufsschule (Theorie) und Ausbildungsbetrieb (Praxis). Darüber hinaus finden noch überbetriebliche Lehrgänge an der Handwerkskammer statt. Die offizielle Bezeichnung des Ausbildungsberufes nach der Handwerksordnung (HwO) lautet auf Schornsteinfeger/in und endet mit der Gesellenprüfung.

Die Weiterbildung

kann z.B. über einen Meisterlehrgang erfolgen. Eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung und die nachfolgende Eintragung in die Handwerksrolle sind die Voraussetzung für eine selbstständige Berufsausübung. Fortbildung darüber hinaus kann in Form von Lehrgängen für Theorie und auch Praxis stattfinden, die z.T. auch mit Prüfungen abschließen. Einige Fortbildungen wie z.B. der Gebäudeenergieberater im Handwerk gehen dabei über mehrere Monate, andere über ein paar Wochen, wiederum andere auch nur über Tage oder Stunden.

Die Ernennung

zum Bezirksbevollmächtigten (= bis 2012: Bezirksschornsteinfegermeister) ist die höchste Qualifikation, die zu erreichen ist. Besonders erfahrene und/oder qualifizierte Schornsteinfeger werden von der zuständigen Bezirksregierung zum  Bezirksschornsteinfegermeister ernannt. So stellt der Staat den Bürgern kompetente Ansprechpartner und gewährleistet gleichzeitig Sicherheit. Die Ernennung erfolgt befristet über 7 Jahre. Danach erfolgt ein erneutes Bewerbungsverfahren, welches über die jeweilige Bezirksregierung geregelt wird.

Verbände & Institutionen

Verbände

Die Arbeitnehmer organisieren sich in Kreisgruppen, die Arbeitgeber in der Innung. Der Arbeitnehmerverband im Schornsteinfegerwesen ist der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS). Der Arbeitgeberverband aller in einer Innung organisierten Betriebe ist der Zentralinnungsverband (ZIV).

Institutionen

Weitere in enger Verbindung stehende Institutionen sind die Handwerkskammern (HWK), die Handwerkskammerbildungszentren (HBZ) und die Berufsfortbildungsstätten des Schornsteinfegerhandwerks. Als ganz wichtige Behörde nicht zu vergessen ist die zuständige Bezirksregierung als Aufsichtsorgan des Staates.

Tradition, Volksmund und Aberglaube

Die Traditionen 

werden im Schornsteinfegerhandwerk sehr gepflegt. So wird z.B. heute noch in der schwarzen Zunftkleidung gearbeitet: Kappe oder Zylinder (Meister), zweireihig geknöpfte Jacke mit Koller (schwerer Gürtel), weißes Halstuch, schwarz Hose und Schuhe. Knöpfe und Koller sind goldfarbend und zumeist geprägt. Dabei hat der Schornsteinfeger traditionell seinen Besen, sein Schultereisen und eine Leiter. Dies alles zusammen ist chic und funktionell zugleich: Der Zylinder schützt wie kein anderer Hut vor Stößen von oben oder der Seite und die Lederkleidung ist sehr strapazierfähig. Die Funktion von Besen und Leiter sind klar. Das Schultereisen ist jedoch eigentlich das wichtiste Werkzeug, die "Braut" des Schornsteinfegers: Es dient als Auskratzer und Schaufel, Hammer und Haltehaken gleichermaßen.

Im Volksmund 

bringt der Schornsteinfeger Glück. Der Ausruf „Zum Glück gibt es den Schornsteinfeger“ stammt wohl aus der Zeit des fahrenden Handwerks: Man wusste, dass kein Rußbrand drohte, wenn der Schornsteinfeger da gewesen war. Auch heute noch ist der Schornsteinfeger allgegenwärtig und bringt die meisten Menschen zum Lächeln: Ob als lustiger Sänger bei Mary Poppins oder im Alltag auf der Straße: Viele glauben an den Schornsteinfeger als Glücksbringer. Dabei sind unterschiedliche Weisheiten verbreitet: Einige küssen den Schornsteinfeger, andere drücken die rußige Hand oder Schulter und Dritte drehen an den goldenen Knöpfen der traditionellen Zunftkleidung.
 

Aberglaube 
ist aber auch bei den Schornsteinfegern selbst verbreitet: Der heilige Florian, der gleichzeitig auch der Schutzpatron der Feuerwehrmänner ist, wird überall abgebildet. Auch der Schornsteinfeger-Zunft-Spruch „Einer für alle, alle für einen.“ taucht immer wieder auf. (Diesen kennt man auch von den Musketieren... wo allerdings hier die Verbindung liegt, ist leider nicht überliefert...)